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In Hinterhoflage befindet sich ein traufständig erschlossenes Wohnhaus, dessen Fachwerkkonfiguration im Obergeschoss ein regelmäßig gerastertes Gefüge auszeichnet: an den Eckständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, dazwischen im Brüstungsbereich eine friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben. Die Giebelseite ist mit Biechplatten versehen. Das Haus aus dem letzten Drittel des 18. Jhs. ist aus ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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