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Um 1890 erbautes Wohnhaus in konstruktivem Gerüstraster mit Stockwerkstreben in den Eckgefachen. Der Eingang über hohem Sockel wird von einer einläufigen Sandsteintreppe erschlossen. Besonders markant ist das Schmuckgespärre im Giebelfeld. Als ein mitgestaltender Teil der Zeilenbebauung im aufsteigenden Verlauf der Straße ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |