Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am Schnittpunkt der Durchgangsstraßen befindet sich eine hakenförmig erschlossene Hofanlage, die das Erscheinungsbild des Ortskerns entscheidend prägt. Das Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sockel mit mehreren Kellerhälsen und mittig aufgesetztem Zwerchhaus trägt eine Datierung aus dem Jahr 1767. Es erhebt sich in einer zeittypischen Fachwerkkonstruktion, die sich aus Mannfiguren an den Eck- und Bundständern beider Geschosse mit leicht gebogenen Fußstreben zusammenfügt. Vom repräsentativen Bedürfnis des Bauherren zeugt der vegetabile Flachschnitzdekor an den Eckständern und den Füllhölzern. Eine zweiläufige Sandsteintreppe führt zu einer Biedermeierhaustür mit erhaltenem Oberlicht.
Den linksseitigen Abschluss der rechtwinklig abknickenden Wirtschaftsgebäude bezeichnet eine Scheune von 1766. Die Parzelle wird zur Straße von einer Sandsteinmauer abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |