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Mächtige, hakenförmig erschlossene Hofanlage mit einer Bausubstanz im rechtszonigen Obergeschoss, die aus dem Ende des 18. Jhs. datiert. Die übrige Bausubstanz in konstruktivem Fachwerkgefüge des 19. Jhs. Als baulicher Bestandteil der östlichen Dorferweiterung zu Ende des vorigen Jhs. ist die Gebäudegruppe zusammen mit der das Grundstück begrenzenden Einfriedigung aus städtebaulichen Erwägungen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |