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Mächtig dimensioniertes Wohnhaus aus dem Jahr 1783 mit regelmäßig gebildetem Fachwerkgefüge, dessen Verband sich aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen zusammensetzt. An den Eckständern eingelegter Rundstab und vegetabiler Flachschnitzdekor. Dem Satteldach wurde ein breit gelagertes Zwerchhaus eingestellt. Der Eingang wird von einer einläufigen Sandsteintreppe zugänglich. Im hinteren Bereich schließt ein Stall mit darüber befindlichem Fruchtboden an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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