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Markanter Streckhof in Hinterhoflage; Wohnbereich rechts, Wirtschaftstrakt links mit hoher Toreinfahrt. Die Fachwerkkonstruktion des Wohnhauses, 3/4-Streben aus starken Hölzern mit einfacher Verriegelung, stammt aus dem Beginn des 18. Jhs. und gehört damit zur ältesten erhaltenen Bausubstanz des Straßenzuges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |