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Nordwestlich des Ortes befindet sich in unmittelbarer Nähe der Straße nach Oberrieden die Grundmühle, eine Gebäudegruppe, deren Wohnhaus als Kulturdenkmal aufzulisten ist. Das vollständig mit Eternitplatten verkleidete Haus weist mit seinem ausgeprägten Geschossüberstand, der Geschosshöhe sowie der Anordnung der Fenster auf eine Fachwerksubstanz, die zu Beginn des 19. Jhs. zu datieren sein mag.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |