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Das ehemalige Schulhaus aus dem ersten Drittel des 19. Jhs., das sich vor einer markanten Straßenverengung städtebaulich wirksam erhebt, beherbergt im Kern einen Streckhof aus der Mitte des 18. Jhs. Rechts befand sich vermutlich der Wirtschaftstrakt, kenntlich an den starken 3/4-Streben an der Giebelfront, auf der linken Seite die Wohnbehausung mit altem Kellereingang. Beide Teile sind durch unterschiedlich abgearbeitete Sockel deutlich voneinander abgesetzt. Vor der unmittelbar anschließenden Milchsammelstelle befindet sich die von einem Vorgängerbau stammende Sandsteintreppe, die als ausgewiesenes Sachteil ebenso wie das Schulhaus schützenswert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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