Hörnestraße 10a - Kirche
Hörnestraße 10a - Kirche - Innenraum -
Hörnestraße 10a - Kirche
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Hörnestraße 10a - Kirche - Innenraum -
Hörnestraße 10a - Kirche
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Werra-Meißner-Kreis
Bad Sooden-Allendorf
Kleinvach
  • Hörnestraße 10a
Ev. Kirche
Flur: 2
Flurstück: 69

In unmittelbarer Nachbarschaft zum Gutshof erhebt sich die evangelische Kirche des Ortes, die 1598 unter Tobias von Hombergk erbaut wurde. Es handelt sich um einen bescheiden dimensionierten Kastenraum mit einer eingezogenen Empore und einer schließenden Flachdecke. Der Außenbau wurde durch einen Dachreiter über der Fassade akzentuiert. Im Lauf der Zeit wurde die Kirche mehrmals umgebaut.

Im Jahr 1900 sollte das Langhaus unter der Leitung des Baumeisters Schönermark erweitert werden. Die Planungen, die vom 27.8.1900 datieren, zeigen eine Art Dreikonchenanlage, die den Chor nach mittelalterlichem Vorbild erweitern sollte. Die nördliche Konche beherbergt den Aufstieg zur Kanzel, in der südlichen Chorerweiterung findet, wie die in den Plänen ausgeführten Sitzgelegenheiten andeuten, die Patronatsfamilie Platz. Für den Außenbau war die Anbringung eines erhöhten Fassadenturmes vorgesehen. Ludwig Bickell lehnte das Projekt in einem Gutachten vom 13. 8. 1891 ab.

Ein vereinfachter Alternativentwurf wurde von Schönermark zurückgehalten und kam erst unter Bickells Nachfolger, v. Drach am 28.4.1902 zur Vorlage. Die Dreikonchenanlage des Vorgängerentwurfes wurde auf eine Scheitelapside reduziert. Die Seitenkonchen werden durch schmale Mauerzungen ersetzt. Von Drach lehnte den Entwurf in seinem Gutachten vom 14. 5.1892 ab. Zur Ausführung kommt ein Konzept v. Drachs, in welchem der Raum um 5,6 m nach Osten verlängert wurde. Die Ostwand wurde in ihrer ursprünglichen Form der Erweiterung angefügt.

Als bemerkenswertes Inventar ist eine Sitzfigur des Heiligen Michael zu nennen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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