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Die Gesamtanlage des Ortes Trubenhausen erschließt in ihren wesentlichen Teilen die historische Bausubstanz entlang der Hauptstraße und „An der Gelster". Das Ensemble wird nur durch sporadisch eingestellte Neubauten gestört, Den südlichen Abschnitt der Gesamtanlage kennzeichnet ein Wohnhaus aus den 20er Jahren sowie ein breit gelagerter, eine Riegelfunktion ausübender Streckhof aus dem 18. Jh. Darauf folgt in nördlicher Richtung auf der westlichen Straßenseite eine dichte Ansammlung historischer Wirtschaftsgebäude, die sich im hinteren Teil der Parzellen befinden. Abgeschlossen wird diese Gruppe von Wirtschaftsgebäuden durch zwei straßenraumprägende Winkelhofanlagen - Hauptstraße 25 und 27 - aus dem Ende des 18. Jhs. mit Wirtschaftsgebäuden aus der Bauzeit. Dicht an die Straßenführung grenzend folgt eine unregelmäßige Streuung traufständig erschlossener Wohn-Wirtschaftsgebäude aus dem frühen 18. Jh. Besonders erwähnenswert ist der Hof „In der Welsebach 1" mit einem giebelständig erschlossenen Wohnhaus aus dem 17. Jh. Den Abschluss der Gesamtanlage markiert eine Bautengruppe gegenüber der Straße, die, von Weißenbach kommend, auf die Hauptstraße trifft. Es handelt sich um eine dreigliedrige, traufständig orientierte Baugruppe aus den 40er Jahren des 19. Jhs. „Am Rain" und „An der Gelster" zeigt die Gesamtanlage eine gewachsene Struktur; traufständig und giebelständig ausgerichtete Bebauung wechselt ab. Beachtenswert ist das Gebäude „Auf dem Rain 12", eine Ständerkonstruktion aus der Mitte des 16. Jhs. Mit in die Gesamtanlage wurden am nördlichen Abschluss die Gebäude „Auf der Insel 5" und „Auf der Insel 7"' zwei Häuser aus dem 18. Jh. einbezogen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |