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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 16. Jhs. in einer Ständerkonstruktion ohne ausgebildete Fachwerkfiguren. In der Mittelachse des rechtsseitigen Wohnbereiches steigt aus statischer Notwendigkeit ein zusätzlicher Ständer auf. Links schließt der jüngere Wirtschaftsbereich an. Dem vermutlich ältesten Haus in Trubenhausen kommt eine besondere Bedeutung für die Ortsgeschichte zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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