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Um 1700 wurde über aufsteigendem Terrain dieses traufständig erschlossene Einhaus erbaut. Das Fachwerkgefüge des Obergeschosses im linksseitigen Wohnbereich wird durch die weit ausgreifenden 3/4-Streben mit einfacher Verriegelung geprägt. Rechts ist der Wirtschaftstrakt mit der hohen Toreinfahrt angesiedelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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