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Im Jahr 1910 wurde an dieser städtebaulich markant einsichtigen Stelle ein großes, traufständig erschlossenes Fachwerkgebäude erbaut. Sein Gerüstgefüge ohne ausgebildete Fachwerkfiguren weist in die niedersächsische Baulandschaft. Typisch dafür ist die friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich beider Geschosse. Jedes Gefach wird durch einen Hängezapfen zusätzlich hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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