Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unterhalb des aufsteigenden Rains erhebt sich ein Streckhof, dessen Wohngebäude aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. datiert, kenntlich an den starken Hölzern, die an den Eckständern zu Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln abgezimmert wurden. Dazwischen im Obergeschoss konvergierende Fußstreben an den Bundständern. Den Status des Bauherren verdeutlichen die reichlich verwendeten Schmuckformen: dicke Taubänder an den Eckständern, Seilband an der Schwelle, Eierstab an den Füllhölzern. Rechts angeschlossen ist ein jüngerer Wirtschaftsbereich mit hohen Toreinfahrten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |