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Über einer städtebaulich markanten Ecksituation erhebt sich ein Fachwerkwohnhaus aus dem Beginn des 19. Jhs. Das Gerüstraster des Hauses verfügt über ein System, das auf Fachwerkfiguren weit gehend verzichtet. Als Schmuckformen fungieren profilierte Balkenköpfe und ein geschnitzter Rundstab am Eckständer des Obergeschosses. An den Bau schließt sich nach Norden ein Fachwerkanbau, unter der Hausnummer "Auf der Insel 3", an. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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