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Zwischen den Brücken „Auf der Insel" und „Am Kirchrain" hat sich am südlichen Rand der Gelster eine natursteinerne Uferbefestigung erhalten. Sie besteht aus unregelmäßigem Mauerwerk, in das in gewissem Abstand Treppen eingebettet wurden. Schützenswert ist ein Wehr, das als künstliche Staumauer diente. Von der Hauptstraße zum Kirchrain überspannt eine Brücke die Gelster, die wohl aus dem frühen 19. Jh. stammt. Sie öffnet sich in einem Segmentbogen und ist zu beiden Seiten mit steinernen Brüstungen versehen. Uferbefestigung, Wehr und Brücke werden als schützenswerte Sachgesamtheit angesprochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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