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Traufständig erschlossenes Einbaus mit linksseitigem Wohnbereich, rechts Wirtschaftstrakt mit Toreinfahrt. Der bauliche Kern des Wohnhauses datiert in die erste Hälfte des 18. Jhs. Dieses Baudatum wird kenntlich durch die weit ausgreifenden 3/4-Streben mit einfacher Verriegelung an den Eckständern im Obergeschoss; am Bundständer einfache Fußstreben. Die Gruppe ist als Wohn-Wirtschaftsgebäude in historischer Ortsrandlage Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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