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Die winkelförmige Hofanlage beherbergt ein giebelständig zur Straße erschlossenes Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sockel aus dem frühen 19. Jh. Indiz für diese Bauzeit ist die regelmäßig abgearbeitete Fachwerkkonfiguration aus 3/4-Streben, Brust- und Sturzriegeln an der Giebelseite. Die Traufseite weist mit den gebogenen und gegenläufigen Fußstreben im Brüstungsbereich eine ältere Bausubstanz aus der Mitte des 18. Jhs. auf. Diese wird auch im Bereich des Geschossüberstandes deutlich sichtbar, wo gegenläufig verlaufende, gepfeilte Bänder die Unterkante der Schwelle hervorheben. Das Gebäude wird von einer hohen Freitreppe erschlossen.
Hinter dem Wohnhaus schließt ein zu Wohnzwecken umgebauter Wirtschaftstrakt an, darauf folgt die rechtwinklig abknickende Scheune mit zwei hohen Toren. Zur Straßenseite wird das Grundstück von einer steinernen Mauer und steinernen Torpfosten begrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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