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Hart an die Durchgangsstraße grenzt ein ortstypisches Einhaus in zwei Geschossen über hoher Sockelzone mit schlichter Fachwerkkonstruktion aus der Mitte des 19. Jhs. Charakteristisch für die Bauzeit sind die Stockwerkstreben, die von einem Riegel arretiert werden. Links befindet sich eine hohe Toreinfahrt, rechts macht ein kleines Portal den Keller zugänglich. Hinter dem Gebäude befindet sich ein schützenswerter Stall-Scheune-Trakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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