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Rechter Teil einer markanten Gebäudegruppe gegenüber der Einmündung der Straße von Weißenbach. Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus über hohem Sockel in einer Fachwerkkonstruktion aus der Mitte des 19. Jhs. mit einfach verriegelten Stockwerkstreben in den Eckgefachen. In das abschließende Satteldach ist ein schmuckloses Zwerchhaus eingestellt. Auf Grund seiner Lage ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Erwägungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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