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Markantes Fachwerkwohnhaus an prägnanter Straßenkreuzung mit traufseitiger Schaufassade über hoher Sockelzone und zweiläufiger Freitreppe. Die um 1800 zu datierende Fachwerkkonstruktion besteht aus einem regelmäßigen Verband von 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Ebenso im eingestellten Zwerchhaus. Dem Wohngebäude ist ein Stall-Scheune-Trakt seitlich vorgelagert. Dessen Fachwerkgefüge im Giebel weist auf einen älteren Kern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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