Gesamtanlage Uengsterode Lindenstraße
Gesamtanlage Uengsterode Töpfermarkt
Gesamtanlage Uengsterode An der Albesbach/Lindenstraße
Gesamtanlage Uengsterode Lindenstraße, Höhe Häuser Nr. 6+8
Gesamtanlage Uengsterode Lindenstraße
Gesamtanlage Uengsterode An der Albesbach
Gesamtanlage Uengsterode Historische Aufnahme mit Anger in der Lindenstraße und der Kirche im Hintergrund.
Gesamtanlage Uengsterode Lindenstraße, Höhe Haus Nr. 9
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Werra-Meißner-Kreis
Großalmerode
Uengsterode
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Uengsterode

Die Gesamtanlage des Ortes Uengsterode umgrenzt mit der Bebauung der Lindenstraße und des Töpfermarktes zwei städtebaulich wichtige Zonen im historischen Ortskern.

Entlang der Lindenstraße säumen zumeist Wohn-Wirtschaftsgebäude den Straßenzug. Gemeinsames Merkmal der Häuser ist ihre traufständig orientierte Ausrichtung, unterschiedlich ist ihre Größe und Funktion. Groß und damit besonders bemerkenswert ist das Gasthaus Lindenstraße 3 mit angeschlossenem Saal und Backhaus sowie das benachbarte Gebäude Nr. 1, ein mächtiger Streckhof, dessen Bausubstanz im Kern aus der Mitte des 18. Jhs. stammt. Gegenüber schließlich finden sich mit den Gebäuden Lindenstraße 6 und 8 Kleinbauernstellen mit eingeschossigen Wohnhäusern und angeschlossenen Wirtschaftsgebäuden. Sie wiederum werden gerahmt von zweigeschossigen Einhäusern. Abgeschlossen wird der nördliche Abschnitt der Gesamtanlage von der Bebauung „Am Rückberg" und „An der Albesbach", deren großmaßstäbliche Wohn-Wirtschaftsgebäude einen imposanten Eindruck hinterlassen.

Der südliche Bereich der Gesamtanlage wird von der Kirche angezeigt, die eine kleinmaßstäbliche, zum Teil in der erhaltenen Bausubstanz beträchtlich gestörte Bebauung dicht umsteht. In unmittelbarem Kirchenumfeld wurde 1926 in der Lindenstraße eine evangelisch-methodistische Kirche errichtet.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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