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Traufständig erschlossener Streckhof in zwei Geschossen ohne erkennbar ausgeprägte Fachwerkfiguren. Rechts ist der Wohnbereich mit einem weit vorkragenden Geschossüberstand angesiedelt, darüber im Brüstungsbereich des Obergeschosses gegenläufige Fußstreben. Ende des 18., Anfang 19. Jhs. erbaut. Links wird der jüngere Wirtschaftstrakt, der von einer hohen Toreinfahrt mit darüber befindlicher Ladeluke erschlossen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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