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Über einer Ecksituation erhebt sich ein mächtiger, ortsbildprägender Streckhof aus dem Jahr 1815 mit einem markanten, regelmäßig gebildeten Fachwerkgefüge, das sich aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern zusammenfügt; dazwischen im Brüstungsbereich gegenläufige Fußstreben. Ähnliches Gefüge im Zwerchhaus. Linksseitig ist der Wirtschaftstrakt angelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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