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Um 1750 erbaute Hofanlage über einem hakenförmigen Grundriss mit einer Fachwerkkonfiguration, bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern, an den Bundständern einfache Fußstreben im Brüstungsbereich. Im linken Bereich rechtwinklig angeschlossenes Wirtschaftsgebäude. Die Gebäudegruppe, die zu den größten Höfen des Ortes zählt, ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |