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Nahe der Gelster befindet sich am westlichen Rand der historischen Ortsbebauung eine markante, von der dicht vorbeiführenden L 3238 einsehbare Hofanlage mit einem Kern aus dem frühen 19. Jh. Die älteste Bausubstanz befindet sich in dem Wohngebäude, das den mittleren Teil der gestreckten Anlage besetzt. Flankiert wird der Wohnbereich von Wirtschaftsgebäuden, die durch hohe Einfahrten und Ladeluken geprägt werden. Trotz erheblicher baulicher Eingriffe Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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