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Das Einhaus über lang gezogenem Grundriss trägt am Abschluss der Lindenstraße wesentlich zur Ortsgestalt bei. Das Fachwerkgefüge des Wohnbereiches rekrutiert sich aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln in beiden Geschossen an Eck- und Bundständern, dazwischen in ortsüblicher Manier gegenläufige Fußstreben im Brüstungsbereich. Die Eckständer werden durch einen dicken Taustab hervorgehoben. Rechts befindet sich der jüngere Wirtschaftstrakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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