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Um 1900 wurde die Hofanlage erbaut, die auf Grund ihrer Lage am Beginn des Straßenzuges und ihrer Größe eine wichtige städtebauliche Funktion ausübt. Das Wohnhaus ist giebelständig zur Straße orientiert und mit typischen Segmentbogenfenstem versehen. Deren obere Abschlüsse heben rot-weiße Steinbänder hervor. Als weitere Schmuckform ist ein Mäanderfries in Geschosshöhe anzuführen. In Richtung Lindenstraße ist ein Stall-ScheuneTrakt angeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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