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Giebelständig zur Straße orientiertes Fachwerkwohnhaus mit einem regelmäßig abgearbeitetem Fachwerkraster, bestehend aus 3/4-Streben mit doppeltem bzw. einfachem Riegel im Obergeschoss und im Zwerchhaus. Das Untergeschoss über der Sockelzone ist durch seine auffallende Höhe besonders ausgezeichnet. Das Haus, das um 1800 erbaut wurde, ist aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |