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Um 1840 wurde, deutlich aus der Straßenflucht versetzt, das Gasthaus „Zum weißen Roß" erbaut. Dessen Fachwerkgerüst zeigt ein regelmäßiges Gefüge aus einfach verriegelten Stockwerkstreben. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Auf den rechtsseitig angefügten Saal folgt ein Backhaus, das ebenso wie das Gasthaus Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |