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In einem städtebaulich markanten Kreuzungsbereich mehrerer Straßen befindet sich der ehemalige Versammlungsplatz des Ortes, ein kreisrund ummauerter Anger über ansteigendem Terrain. Die Mauer steigt durch den unregelmäßigen Baugrund von einer Höhe, die ca. 0,70 m beträgt, auf ca. 2, 10 in an. Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |