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Im nördlichen Abschnitt des Bachverlaufs innerhalb der Ortslage wird die Gelster an der alten Schule von einer Sandsteinbrücke mit segmentbogigem Durchlass überspannt. Sie war für die Erschließung der Ortschaft von der heutigen L 3238 von besonderer Bedeutung und ist daher als Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen anzusprechen. Mit einbezogen wurden Teile der Uferbefestigung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |