Töpfermarkt 7 - Kirche - Kanzel -
Töpfermarkt 7 - Kirche - Grabsteine, Portal -
Töpfermarkt 7 - Kirche - Innenraum -
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Töpfermarkt 7 - Kirche
Töpfermarkt 7 - Kirche - Gewölbe des Kirchturmes -
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Werra-Meißner-Kreis
Großalmerode
Uengsterode
  • Töpfermarkt 7
Ev. Kirche
Flur: 4
Flurstück: 20/1

Den Ort überragend setzt die Kirche in Uengsterode einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Deutlich erkennbar ist der dem Schiff vorgelagerte Turm, mit seinem Kreuzrippengewölbe im Untergeschoss und aufgehenden Mauern in Bruchsteinmauerwerk der älteste Bauteil der Kirche. Die kleinen Fensteröffnungen im Mauerwerk verweisen auf die Wehrhaftigkeit des Turmes, der von einer Weischen Haube geschlossen wird. Deren Wetterfahne weist eine Datierung des Jahres 1714 auf.

Das angeschlossene Schiff, dessen Mauerwerk aus grob bearbeiteten Quadern besteht, wurde im Jahr 1687 unter dem Patronat der Herren von Bodenhausen durch Friedrich Wagner errichtet. Der Hauptzugang ist das spitzbogig geschlossene Nordportal mit gekehltem Gewände.

Der östliche Bereich des Schiffes, eine Art eingezogener Chor, stammt aus dem Jahr 1906.

Der Innenraum verdeutlicht die drei am Außenbau ablesbaren Bauphasen. An das gewölbte Turmuntergeschoss folgt das flach gedeckte Schiff mit einseitiger Empore sowie der von einer Spitztonne geschlossene Chor, der durch einen Triumphbogen deutlich vom Schiff abgesetzt wird.

In der Kirche sind bemerkenswerte Ausstattungsgegenstände aufzulisten:

- Der Opferstock aus Sandstein wurde um 1700 gefertigt.

- Die Kanzel aus Sandstein mit dem 1605 datierten reich geschmückten Kanzelkorb, der über einem Sockel aus dem Jahr 1687 aufsitzt.

- Der Taufstein erhebt sich über einem qualitätvoll durchgebildeten Sockel zu einem oktogonalen Becken, dessen Seiten von Inschriften, Wappen und Ornamenten besetzt werden. Eine Datierung um 1500 scheint möglich.

- Die Orgel aus dreiteiligem Pfeifenprospekt mit trennenden Pilastern und Akanthusschleiern stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jhs.

- An der Nordseite der Kirche befinden sich drei Grabsteine aus dem 18. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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