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Zweigeschossiges Einhaus aus dem Ende des 18. Jhs. unterhalb des Gerichtsplatzes in traufständiger Orientierung. Im Obergeschoss Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern, dazwischen reihen sich gegenläufige Fußstreben im Brüstungsbereich aneinander. Im Untergeschoss jüngere Fachwerkkonstruktion aus einfach verriegelten Stockwerkstreben. An den Eckständern eingelegte Rundstäbe mit Voluten. Rechts später hinzugefügter Wirtschaftstrakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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