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Außerhalb der historischen Ortslage befindet sich an der heutigem L 3238 ein 1844 erbautes Wohnhaus mit Gastwirtschaft, das im Zuge der Verkehrserschließung der Region entstand. Das Haus erhebt sich als zweigeschossiger, traufständig orientierter Bau über hoher Sockelzone und eingestelltem Zwerchhaus. Von seiner Fachwerkkonstruktion ist wegen der angefügten Blechplatten nichts zu sehen. Die Tür über der zweiläufigen Sandsteintreppe stammt aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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