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Portal des Albsliedetunnels an der südGemarkungsgrenze in ähnlicher Struktur wie sein Pendant in der Gemarkung Laudenbach. Schlichte, rundbogig geschlossene Portalöffnung. Darüber ein verkröpftes, in seinem Querschnitt an ein Mansarddach erinGesims. Das Portal ist aus verGründen schüt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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