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Die Gesamtanlage des Ortes Weißenbach umgrenzt eine Bausubstanz, die im Großteil aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. stammt. Es handelt sich dabei um die Gebäude Weißenbachstraße 17 - 27 und 12 - 22, die sich als traufständig erschlossene Einhäuser zu einer eindrucksvollen Staffel aneinander reihen. Unter einem Einbaus ist ein Wohn-Wirtschaftsgebäude zu verstehen, dessen Bestandteile, Wohn- und Wirtschaftstrakt, aus einer Bauzeit stammen und unter einem durchlaufenden First vereinigt sind. Die Einhäuser in Weißenbach verzichten auf repräsentative Fachwerkfiguren und Schmuckformen. Die Fachwerkkonstruktionen sind vielmehr von 3/4- oder Stockwerkstreben versteift. Ein Geschossüberstand ist als Träger von Dekor kaum ausgebildet. Typisch für das historische Ortsbild sind die mit Großalmeröder Ziegeln eingedeckten Dächer.
Besonders bemerkenswert sind einige historische Wirtschaftsgebäude wie etwa die Schmiede - Weißenbachstraße 16 - oder die ortsbildprägenden Scheunen Weißenbachstraße 15, 19 und 25.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |