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Über einer Ecksituation erhebt sich ein Gasthaus aus dem Jahr 1832. Das Fachwerkgerüst des Hauses besteht aus starken Hölzern und ist regelmäßig in ¾-Streben mit doppelter Verriegelung an den Eckständern abgezimmert. Der hoch gelegene Eingang wird von einer zweiläufigen Sandsteintreppe erschlossen, in deren Stirn ein Kellereingang eingebrochen wurde. Erhalten ist eine Tür aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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