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Traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit einem Gerüstgefüge aus dem Ende des 18. Jhs. Im Obergeschoss finden sich Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern, dazwischen schlichte Fußstreben. Im Untergeschoss 3/4-Streben mit einfacher Verriegelung. Das Haus in der Blickachse der Wilhelmstraße ist aus städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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