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Städtebaulich interessant erhebt sich an der Ecksituation zur Wilhelmstraße ein bescheidenes Tagelöhnerhaus. Das eingeschossige Gebäude mit eingestelltem Zwerchhaus verfügt über keine ausgeprägte Fachwerkkonfiguration, sondern folgt konstruktiven Vorgaben. Interessant ist ein Kellerzugang, der über eine hinabführende Treppe zu erreichen ist. Das Haus, das mit Großalmeröder Ziegeln eingedeckt ist, ist aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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