Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Fachwerkwohnhaus aus dem frühen 20. Jh. markiert den südlichen Ortsrand. Das traufständig orientierte Gebäude erhebt sich eingeschossig über hohem Sockel und wird von einem ausgebauten Dachgeschoss unter abgewalmtem Mansarddach geschlossen. Die straßenseitige Fassade des Hauses wird von dem breit gelagerten Zwerchhaus und dem eingelegten Schmuckfachwerk geprägt. Die Giebelseiten zeigen ein konstruktives Fachwerkgefüge aus zweifach verriegelten Stockwerkstreben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |