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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Doppelwohnhaus mit symmetrisch angeordneter Fachwerkkonfiguration im Obergeschoss: dort an den Eckständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, im Brüstungsbereich Fußstreben mit wechselnder Ausrichtung, die Schwelle und Brustriegel miteinander verzahnen. Im Untergeschoss jüngeres Fachwerk. Das im Kernbestand um 1700 zu datierende Gebäude ist als auftaktsetzender Blickpunkt aus städtebaulichen Gründen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |