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Traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sockel mit einfacher, symmetrischer Fachwerkkonstruktion aus dem Beginn des 19. Jhs., bestehend aus 3/4Streben an den Eck- und Fußstreben an den Bundständern. Als wichtiger Teil der Bebauung in den engen Gassen unterhalb der Kirche ist das Haus aus städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |