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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit einer Datierung am Geschossüberstand aus dem Jahr 1671 mit vermutlich jüngerer Fachwerkkonstruktion und aufgesetztem Zwerchhaus. Das Gerüstraster des Hauses setzt sich aus 3/4Streben an den Eckständern mit einfachem Riegel zusammen. Besonders auffallend sind die Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes: dort fanden Taustäbe in verschiedenen Variationen Verwendung. Als ein wichtiger Bau des kleinen Platzes ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |