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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das in die Platzecke gedrückte Fachwerkgebäude aus der Mitte des 18. Jhs. mit jüngerem Kniestock und Zwerchhaus weist ein einfaches Gerüstraster ohne nennenswerte Fachwerkfiguren auf. Das Gebäude besticht vielmehr durch seine hervorgehobenen Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes: dort befinden sich markant eingelegte Flechtbänder. Auf Grund seiner Lage gestaltet das Haus den kleinen Platz wesentlich mit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |