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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Schlichtes Fachwerkwohnhaus ohne ausgebildete Fachwerkfiguren. Das Haus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit jüngerem Kniestock und Zwerchhaus ist als markanter Teil der Platzbebauung aus städtebaulichen Aspekten schützenswert. Auffallend ist der weit vorkragende Geschossüberstand, der auf wenigen Deckenbalken auflastet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |