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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Breit gelagertes, die Platzgestalt bestimmendes Fachwerkwohnhaus über einem hohen Sockel in zwei Geschossen mit einem Fachwerkverband aus der Mitte des 17. Jhs. Eine derart frühe Datierung rechtfertigen vor allem die Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes: dort Schiffskehlen mit eingelegtem Rundstab. Rechtsseitig angeschlossen ist eine Erweiterung aus dem 19. Jh., Zwerchhaus ebenfalls jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |