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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
In einer eingezogenen Ecke des Platzes erhebt sich das markanteste Gebäude des Steinborn, ein Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. in zwei Geschossen über hohem Steinsockel. Das Fachwerkgerüst des stark vorgewölbten Obergeschosses besteht aus dünnen Hölzern, die sich zu einem symmetrisch angeordneten Gerüstraster aus 3/4-Streben und Fußstreben im Brüstungsbereich zusammenfinden. Den Geschossüberstand heben profilierte Wülste hervor. Im Erdgeschoss und Zwerchhaus jüngere Fachwerkkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |