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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges, zweigeschossiges Gasthaus in symmetrischer Fachwerkkonfiguration, die an den Eckständern durch doppelt verriegelte 3/4-Streben verfestigt wird. Den Brüstungsbereich des Zwerchhauses zieren Andreaskreuze mit gebogenen Rauten. Bemerkenswert ist die nach rechts aufsteigende Schwelle des Hauses, das vermutlich in der ersten Hälfte des 18. Jhs. erbaut wurde. Linksseitiger Anbau und Zwerchhaus sind jüngere Zutaten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |