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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Markantes Gasthaus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. in bemerkenswertem Fachwerkverband: im Obergeschoss Mannfiguren mit weit ausladenden, abknickenden Fußstreben, im Brüstungsbereich eine friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben mit Hängezapfen. Die Eckständer sind mit repräsentativem Flachschnitzdekorversehen. Im Zwerchhaus Rautenmotiv im Brüstungsbereich, im Giebelfeld Ladeluke. Als baulicher Abschluss der Gasthäuser in diesem Teil der Zeilenbebauung ist das Haus aus städtebaulichen Gesichtspunkten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |